Die Photovoltaik:
Die Wandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie wird Photovoltaik
(PV) genannt. Das Prinzip wurde bereits 1839 von A. E. Bequerel entdeckt.
Die Energiewandlung geschieht dabei in der Solarzelle ohne jede mechanische
Bewegung oder Beanspruchung. Daher gibt es keine Geräuschentwicklung,
keine schädliche Emission und nahezu keinen Verschleiß.
Das Prinzip:
Solarmodule auf dem Dach werden von der Sonne beschienen. Sie erzeugen
aus Licht elektrischen Gleichstrom (DC). Durch Wechselrichter wird dieser
Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom (AC) umgewandelt und in das
allgemeine Stromnetz eingespeist.
Vor der Einspeisung in das Stromnetz zählt ein Einspeisezähler die erzeugte
Menge SonnenStrom. Diese Menge ist die Basis für die vertraglich zugesicherte
Vergütung. Die Versorgung der elektrischen Verbrauchsgeräte im Haus, wird
über den vorhandenen Bezugszähler gewährleistet. Die Einspeisung des SonnenStroms
ist daher völlig unabhängig vom sonstigen Energieverbrauch.
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Die Schlüsselkomponenten:
Das PV Modul
Zahlreiche, in der Regel in Reihe geschaltete Solarzellen ergeben ein
PV-Modul. PV-Module werden zumeist mit mono- oder polykristallinen Siliziumzellen
angeboten. Mehrere elektrisch verschaltete PV-Module sind ein PV-Generator
oder auch eine SonnenStrom Anlage
Der Wechselrichter
Der Wechselrichter ist die Schnittstelle zwischen dem PV-Generator und
dem allgemeinen Stromnetz.
er wandelt den in der SonnenStrom Anlage gewonnenen elektrischen Gleichstrom
in netzkonformen Wehcselstrom (AC) mit 230 V und 50 HZ um. Mit einem Datenerfassungssystem
ausgestattete Wechselrichter geben Informationen über den genauen Verlauf
der PV-Anlagenleistung, die dann in einem Computer gespeichert, ausgewertet
und dargestellt werden kann.
Die Wirtschaftlichkeit:
In Deutschland darf Solarstrom auf Grundlage des "Erneuerbare Energien
Gesetz" (EEG) in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. der lokale
Netzbetreiber muss den Strom abnehmen und mit einem gesetzlich vorgegebenen
Betrag vergüten. Im Jahr 2003 beträgt die Vergütung 45,7 Eurocent pro
Kilowattstunde (KWh). Diese Vergütung wird 20 Jahre lang gezahlt. Dabei
zählt als erstes Berechnungsjahr, das nach dem Jahr der Inbetriebnahme
der SonnenStrom Anlage.Üblicherweise wird ein gesonderter Einspeisevertrag
mit dem Netzbetreiber abgeschlossen.
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