Prinzip der Netzeinspeisung

Die Photovoltaik:

Die Wandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie wird Photovoltaik (PV) genannt. Das Prinzip wurde bereits 1839 von A. E. Bequerel entdeckt. Die Energiewandlung geschieht dabei in der Solarzelle ohne jede mechanische Bewegung oder Beanspruchung. Daher gibt es keine Geräuschentwicklung, keine schädliche Emission und nahezu keinen Verschleiß.

Das Prinzip:

Solarmodule auf dem Dach werden von der Sonne beschienen. Sie erzeugen aus Licht elektrischen Gleichstrom (DC). Durch Wechselrichter wird dieser Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom (AC) umgewandelt und in das allgemeine Stromnetz eingespeist.

Vor der Einspeisung in das Stromnetz zählt ein Einspeisezähler die erzeugte Menge SonnenStrom. Diese Menge ist die Basis für die vertraglich zugesicherte Vergütung. Die Versorgung der elektrischen Verbrauchsgeräte im Haus, wird über den vorhandenen Bezugszähler gewährleistet. Die Einspeisung des SonnenStroms ist daher völlig unabhängig vom sonstigen Energieverbrauch.

Die Schlüsselkomponenten:

Das PV Modul
Zahlreiche, in der Regel in Reihe geschaltete Solarzellen ergeben ein PV-Modul. PV-Module werden zumeist mit mono- oder polykristallinen Siliziumzellen angeboten. Mehrere elektrisch verschaltete PV-Module sind ein PV-Generator oder auch eine SonnenStrom Anlage

Der Wechselrichter
Der Wechselrichter ist die Schnittstelle zwischen dem PV-Generator und dem allgemeinen Stromnetz.
er wandelt den in der SonnenStrom Anlage gewonnenen elektrischen Gleichstrom in netzkonformen Wehcselstrom (AC) mit 230 V und 50 HZ um. Mit einem Datenerfassungssystem ausgestattete Wechselrichter geben Informationen über den genauen Verlauf der PV-Anlagenleistung, die dann in einem Computer gespeichert, ausgewertet und dargestellt werden kann.

Die Wirtschaftlichkeit:

In Deutschland darf Solarstrom auf Grundlage des "Erneuerbare Energien Gesetz" (EEG) in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. der lokale Netzbetreiber muss den Strom abnehmen und mit einem gesetzlich vorgegebenen Betrag vergüten. Im Jahr 2003 beträgt die Vergütung 45,7 Eurocent pro Kilowattstunde (KWh). Diese Vergütung wird 20 Jahre lang gezahlt. Dabei zählt als erstes Berechnungsjahr, das nach dem Jahr der Inbetriebnahme der SonnenStrom Anlage.Üblicherweise wird ein gesonderter Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen.